In der Welt des modernen Bauens kursieren viele Gerüchte, vor allem rund um das vermeintliche “Kaminofen Verbot” ab 2024. Daher ist es wichtig, einige Dinge klarzustellen.
►GEG 2023: Das 2023 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Anforderungen für den Bau und die Sanierung von Gebäuden mit sich. Es legt fest, dass die Energieeffizienz verbessert und der CO2-Ausstoß verringert werden muss.
►Missverständnis: Das häufige Missverständnis besteht darin, dass das GEG ein generelles Verbot von Kaminöfen ab 2024 vorsieht. Tatsächlich regelt das GEG jedoch die Energieeffizienz von Gebäuden und setzt keine direkten Verbote für Kaminöfen.
Aufgrund der dadurch entstehenden Unklarheiten und mangelnden Transparenz werden wir erklären, wie Sie trotz des neuen GEG Kaminöfen in Ihren Neubau integrieren und dabei klimaneutral bleiben können.
Das GEG verständlich erklärt – kein Kamin Verbot ab 2024
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2023 beinhaltet relevante Vorschriften und Neuerungen für den Einsatz von Kaminöfen.
►Energieeffizienz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern. Es verpflichtet Bauherren, Maßnahmen zu ergreifen, die den Energieverbrauch reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern.
Dies beeinflusst auch die Auswahl von Kaminöfen, da diese nun effizienter und umweltfreundlicher sein müssen, um den neuen Standards gerecht zu werden.
►Kaminofen-Einsatz
Unter dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Einsatz von Kaminöfen weiterhin möglich, aber mit neuen Anforderungen verbunden. Es fordert, dass Kaminöfen effizienter und umweltfreundlicher sein müssen.
Dies bedeutet, dass neue Kaminöfen niedrigere Emissionswerte aufweisen und eine höhere Energieeffizienz besitzen sollten, um im Einklang mit den GEG-Richtlinien zu sein. Damit wird sichergestellt, dass der Einsatz von Kaminöfen die Umwelt weniger belastet und gleichzeitig den Energiebedarf des Gebäudes effektiv unterstützt.
Vermeintliches Kamin Verbot: Expertentipps zum Umgang mit dem GEG
Experten raten, bei der Auswahl von Kaminöfen unter Berücksichtigung des GEG auf folgende Aspekte zu achten:
- Umweltstandards: Wählen Sie Modelle, die aktuelle Umweltstandards erfüllen.
- Emissionswerte: Achten Sie auf niedrige Emissionswerte, insbesondere bei Feinstaub und Kohlenmonoxid.
- Energieeffizienz: Bevorzugen Sie Öfen mit hoher Energieeffizienz, um den Energieverbrauch zu minimieren.
- Beratung: Holen Sie sich fachkundige Beratung, um sicherzustellen, dass der gewählte Ofen den GEG-Vorgaben entspricht.
Diese Tipps helfen dabei, Kaminöfen zu wählen, die sowohl umweltfreundlich als auch GEG-konform sind.
Kaminofen Vorschriften und Grenzwerte – Wichtige Fakten
Ab 2024 gelten neue Vorschriften für Kaminöfen, die im Rahmen der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt wurden:
►BImSchV Grenzwerte
Die ab 2015 geltenden BImSchV-Grenzwerte für neu errichtete Kaminöfen sind ein wesentlicher Teil der Vorschriften.
Diese Grenzwerte sind:
- Feinstaub: nicht mehr als 0,04 g pro Kubikmeter
- Kohlenmonoxid: Maximal 1,25 g pro Kubikmeter
Diese strengen Grenzen wurden eingeführt, um die Luftqualität zu verbessern, insbesondere in Wohngebieten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte gewährleistet, dass neue Kaminöfen umweltfreundlicher und effizienter sind, was für Hausbauer und Baufirmen wichtig ist, die nachhaltige und energieeffiziente Lösungen suchen.
►Bestandsschutz
Der Bestandsschutz betrifft ältere Kaminofenmodelle, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden. Diese Modelle dürfen weiterhin betrieben werden, wenn sie die spezifischen Grenzwerte von 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten.
Falls diese Grenzwerte nicht erfüllt werden, müssen die Öfen entweder nachgerüstet oder ersetzt werden. Diese Regelung ermöglicht es, dass ältere, aber gut funktionierende Kaminöfen weiterhin genutzt werden können, solange sie umweltverträgliche Emissionswerte aufweisen.
►Nachrüstung
Die Nachrüstung älterer Kaminöfen ist eine wichtige Maßnahme, um die BImSchV-Grenzwerte zu erfüllen. Die Verwendung eines elektrostatischen Staubabscheiders ist eine gängige Option.
Dieser wird entweder im Schornsteinzug, auf dem Schornsteinkopf oder im Rauchrohr installiert. Der Staubabscheider reduziert den Feinstaubausstoß, indem er Feinstaubpartikel im Rauch auffängt.
Diese Nachrüstung stellt sicher, dass ältere Öfen den aktuellen Umweltanforderungen entsprechen und kann eine kostengünstigere Alternative zum vollständigen Austausch des Ofens sein.
►Umweltfreundliche Optionen
Umweltfreundliche Optionen für Kaminöfen umfassen den Einsatz nachhaltiger Brennstoffe wie Holz aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft. Moderne Öfen nutzen Holzabfälle effizient und reduzieren den CO2-Ausstoß.
Die Verwendung von Holzpellets, insbesondere in modernen Pelletofen, ist eine weitere umweltfreundliche Heizalternative, die oft klimafreundlicher ist als herkömmliche Heizmethoden.
Diese umweltfreundlichen Optionen ermöglichen es, den Bedarf an erneuerbaren Energien zu decken und gleichzeitig die Umweltauswirkungen zu minimieren.
In diesen Fällen greift das Kaminofen Verbot
Das Kaminofen-Verbot wird ab dem 31. Dezember 2024 relevant für bestimmte Öfen.
- Betrifft: Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.
- Bedingungen: Sie dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie am ursprünglichen Platz stehen und die Grenzwerte von 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten.
- Maßnahmen bei Nichteinhaltung: Stilllegung, Ersatz oder Nachrüstung mit einem Partikelfilter bis Ende 2024.
Es liegt in der Verantwortung des Bezirksschornsteinfegermeisters, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen und entsprechend zu informieren.
Für diese Feuerstätten gibt es Sonderregelungen
Für einige Feuerstätten gibt es Sonderregelungen im Rahmen des Bestandsschutzes
- Historische Öfen und Kamine: Gilt für Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden und immer noch am ursprünglichen Platz stehen.
- Einzige Heizquelle: Einzelraumfeuerungsanlagen, die als einzige Heizquelle in einer Wohneinheit dienen.
- Gelegentlicher Gebrauch: Offene Kamine, die maximal 8 Tage pro Monat für je 5 Stunden genutzt werden.
- Fest verbaute Öfen: Handwerklich fest verbaute Kachel- und Wärmespeicheröfen.
- Holzherde und -backöfen: Mit einer Heizleistung unter 15 kW.
- Badeöfen: Spezielle Öfen für das Bad.
Diese Regelungen ermöglichen es, bestimmte ältere oder spezielle Feuerstätten weiterhin zu nutzen, auch wenn sie die aktuellen Grenzwerte nicht einhalten.
Klimaneutrales Bauen und Kaminöfen – Ein Wichtiger Überblick
Das Einbinden von Kaminöfen in klimaneutrales Bauen erfordert sorgfältige Planung und Wissen über aktuelle Standards.
- Nachhaltige und feste Brennstoffe: Verwendung von Holz aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft.
- Effiziente Verbrennungstechnologie: Moderne Kaminöfen mit niedrigen Emissionswerten und hoher Effizienz.
- Integration in das Gesamtenergiekonzept: Kaminöfen als Teil eines umfassenden, energieeffizienten Heizsystems wie dem PLEWA POWERHOUSE.
Diese Aspekte ermöglichen es, Kaminöfen in ein klimaneutrales Baukonzept zu integrieren, wobei die Umweltbelastung minimiert und die Energieeffizienz maximiert wird.
Der PLEWA classic PANORAMAplus – Innovative Heizlösung
Der PLEWA classic PANORAMAplus ist eine moderne, raumluftunabhängige Feuerstätte, die Ofen und Schornstein in einem eleganten und funktionellen Design vereint. Dieser Ofen bietet:
- Platzsparendes Design: Mit einer Grundfläche von nur 55 x 55 cm ideal für begrenzte Räume.
- Energieeffizienz: Bietet eine Gesamtwärmeleistung von 7,8 kW und einen Wirkungsgrad von über 83 %.
- Umweltfreundlich: Geeignet für Scheitholz bis zu 33 cm Länge, nutzt nachwachsende Rohstoffe.
Er ist perfekt für Neubauten und umweltbewusstes Heizen. Darüber hinaus bietet seine Panoramascheibe einen einzigartigen Blick auf das prasselnde Kaminfeuer.
Dies sorgt für ein besonderes Ambiente. Der PLEWA PANORAMAplus bietet eine umweltfreundliche, effiziente Lösung im Einklang mit dem GEG.
Nachhaltiges Bauen: Energie- und Wärmekonzepte von PLEWA
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FAQs
Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden und die festgelegten Grenzwerte von 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid nicht einhalten, dürfen ab 2024 nicht mehr betrieben werden.
Alle Kaminöfen, die die BImSchV-Grenzwerte von 0,04 g/m³ Feinstaub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten, sind ab 2024 noch erlaubt, einschließlich neuer und bestimmter älterer Modelle.
Das Heizen mit Holz bleibt weiterhin erlaubt, solange die Kaminöfen die aktuellen Emissionsgrenzwerte erfüllen und effizient betrieben werden.