In diesem Beitrag befassen wir uns mit einem wichtigen und zum Teil kontrovers diskutierten Thema: der KfW-Förderung „Klimafreundlichen Neubau“ (KFN) und dem bisher damit verbundenen Kaminofen-Verbot.
Diese Thematik ist von großer Bedeutung, vor allem wenn Sie eine moderne und umweltfreundliche Heizlösung für Ihren Neubau suchen.
In einem breiteren Kontext beleuchten wir:
- Was die KfW-Förderung für den Neubau genau ist und was sie bietet.
- Die Debatte um das Kaminofen-Verbot: Was ist erlaubt und was nicht.
- Die innovativen Lösungen von PLEWA, die sich auf umweltgerechte und nachhaltige Heizungssysteme spezialisiert haben.
Im Laufe des Beitrags werden Sie erfahren, wie die KfW-Förderung die Gestaltung von Neubauten beeinflusst und welche Möglichkeiten es gibt, ein effizientes und klimafreundliches Zuhause zu bauen, trotz der bestehenden Regulierungen.
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Die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten
Die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten stellt einen wichtigen Baustein in der Förderlandschaft für nachhaltiges Bauen in Deutschland dar. Sie richtet sich insbesondere an Bauherren, die mit ihrem Neubau besonders auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit setzen möchten.
Ziel der Förderung
Die KfW fördert den Neubau von Wohngebäuden und den Kauf neu gebauter Häuser oder Wohnungen. Der Fokus liegt dabei auf einer geringen CO-2-Emission, hoher Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung.
Die wichtigsten Eckpunkte des Förderprogramms:
Anspruch auf Förderung:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die das Wohngebäude selbst nutzen (Programmnummer 297).
- Privatpersonen und gebäudetechnische Organisationen, die das Wohngebäude nicht selbst nutzen (Programmnummer 298). Hierzu zählen Vermieter, Verkäufer, Einzelunternehmer, Freiberufler und Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Neubauten, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreichen.
- Gebäude, die Treibhausgasemissionen während ihres gesamten Lebenszyklus minimieren.
- Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien.
Fachbegriff “Effizienzhaus 40”:
Dieser Standard definiert ein Gebäude, das einen sehr niedrigen Primärenergiebedarf und einen besonders hohen Wärmeschutz aufweist. Die Zahl 40 gibt dabei an, dass das Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, die ein vergleichbares Haus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbraucht.
Fördermaßnahmen im Überblick:
- Vergünstigtes Darlehen mit attraktivem Zinssatz.
- Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 100.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden.
Fachbegriff “QNG”:
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist eine Zertifizierung, die die Nachhaltigkeit eines Gebäudes während seines gesamten Lebenszyklus bewertet und bestätigt.
Sonstige wichtige Details:
- Die Kreditlaufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen, mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.
- Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, sowie Materialkosten bei Eigenleistungen.
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten.
Kein Kaminofen-Verbot für KfW Neubau
Das sogenannte Kaminofen-Verbot in den KfW-Programmen 297, 298 und 300 hat in der Baubranche für zahlreiche Diskussionen gesorgt. Ursprünglich schien es, als seien Holzöfen, einschließlich Pellet- und Scheitholzöfen, bei geförderten Neubauten ausgeschlossen.
Dies hat viele Bauherren und Bauunternehmen vor Herausforderungen gestellt, in der Übergangszeit oder an besonders kalten Winterabenden, sich nicht an einem „Kuschelfeuer“ zu erwärmen und die Behaglichkeit mittels eines Ofen zu steigern.
Neueste Anpassungen zeigen jedoch, dass der Einbau von mit Biomasse betriebenen Einzelfeuerstätten in klimafreundlichen Gebäuden doch zulässig ist, sofern diese nicht in die Berechnung des Effizienzhauses einfließen.
Handbeschickte Kaminöfen, die nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sind, fallen darunter. Wichtig ist hierbei, dass die Kosten für den Einbau solcher Kaminöfen sowie deren Schornsteine nicht förderfähig sind.
Diese Regelung betrifft alle laufenden Projekte, für die bereits ein Antrag gestellt wurde, jedoch noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde.
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PLEWA: Nachhaltige und innovative Heizlösungen für Ihren Neubau
Die Inanspruchnahme der KfW-Förderung für Neubauten ist an verschiedene Anforderungen geknüpft. Hier ist es entscheidend, auf eine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anbieter von nachhaltigen Energie- und Wärmekonzepten zu setzen.
Die PLEWA wärme & energie GmbH bietet ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen für ein klimafreundliches Zuhause.
Produkte und Konzepte:
- PLEWA POWERHOUSE: Ein ganzheitliches System für autarke und klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Stromdirektheizungen: Energieeffiziente und umweltfreundliche Heizlösungen.
- Photovoltaik inklusive Batteriespeicher: Für eine unabhängige und umweltfreundliche Stromversorgung.
- Lehmbauplatten: Für einen ökologischen und gesunden Wohnraum.
Dienstleistungen:
- Individuelle Beratung: PLEWA bietet objektorientierte Lösungen durch kompetente Beratung.
- Fachgerechte Einweisung vor Ort: PLEWA-Experten stehen auf der Baustelle zur Verfügung, um eine umfassende und fachgerechte Einweisung zu bieten.
- Firmeneigener Kundendienst: Im Notfall stellt PLEWA schnelle Hilfe durch seinen eigenen Kundendienst sicher.
Unter Berücksichtigung der Diskussionen über das Kaminofen-Verbot und der gesetzlichen Vorschriften kann PLEWA dabei helfen, die bestmögliche Lösung für Ihr Projekt zu finden und dabei den Fokus auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz nicht zu verlieren.
FAQs
Die aktuellen KfW-Förderungen für Neubauten sind die KfW-Programme 297 und 298, die den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden unterstützen. Hierbei liegt der Fokus auf geringen CO-2-Emissionen, hoher Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Ja, der Einsatz von handbeschickten Kaminöfen (Einzelraumfeuerstätten) ist erlaubt. Die Anschaffungskosten für Ofen und Schornstein sind jedoch nicht förderfähig.
Anspruch auf die KfW-Förderungen haben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die das Wohngebäude selbst nutzen (Programmnummer 297) sowie Personen und Organisationen, die das Wohngebäude nicht selbst nutzen (Programmnummer 298). Hierzu zählen Vermieter, Verkäufer und Unternehmen.